Medizinisches Gutachten &
Widerspruch beim Pflegegrad

„Weil Pflege nicht einfach Pflege ist“

Lernen Sie uns ganz einfach persönlich kennen und
wir finden Ihre persönliche Pflegelösung.
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MD-Gutachten nicht zufriedenstellend?

Sind Sie mit dem Ergebnis des MD-Gutachtens nicht einverstanden und möchten Widerspruch einlegen, wissen aber nicht, wie Sie vorgehen sollen? Kein Problem – wir unterstützen Sie dabei.

Wir begleiten Sie professionell bei der Einlegung Ihres Widerspruchs und verfügen über umfassende Erfahrung aus zahlreichen erfolgreich geführten Verfahren. Dank unserer Kenntnis des Ablaufs und der Anforderungen des Medizinischen Dienstes können wir Sie gezielt und strukturiert unterstützen.

Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.

Unsere HIlfe

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Wie funktioniert der Widerspruch?
Wenn Sie mit dem Bescheid der Pflegekasse nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Dies gilt sowohl bei einer Ablehnung als auch bei einer Einstufung in einen zu niedrigen Pflegegrad. Der Widerspruch muss schriftlich und fristgerecht bei Ihrer Pflegekasse eingehen – in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids.
Widerspruch sinnvoll begründen

Ein Widerspruch ist formell möglich, aber erfolgreicher, wenn Sie ihn sachlich begründen. Dazu gehört u. a.:

  • Überprüfung des MD-Gutachtens auf Fehler oder fehlende Angaben,
  • Dokumentation Ihrer tatsächlichen Pflegesituation (z. B. mit Pflegetagebuch, ärztlichen Unterlagen oder Stellungnahmen),
  • Genaue Benennung der Punkte, die Ihrer Ansicht nach nicht korrekt bewertet wurden.

Sie können den Widerspruch zunächst fristwahrend ohne Begründung einreichen und die ausführliche Begründung später nachreichen, solange die Frist gewahrt bleibt.

Was passiert nach dem Widerspruch?
Nach Eingang Ihres Widerspruchs prüft die Pflegekasse den Bescheid erneut. In vielen Fällen wird der MD für eine erneute Begutachtung beauftragt – entweder vor Ort oder anhand der vorhandenen Unterlagen. Anschließend erhalten Sie einen neuen Bescheid (sogenannter Widerspruchsbescheid).
Was ist, wenn der Widerspruch nicht erfolgreich ist?
Kommt die Pflegekasse zu dem gleichen Ergebnis, können Sie innerhalb eines Monats nach dem Widerspruchsbescheid Klage beim Sozialgericht einreichen. Auch dafür gibt es gesetzliche Fristen und formale Anforderungen.

Unsere Pflegeleistungen & Services

Grund­pflege

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Behand­lungs­pflege

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Verhinderungs­pflege

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Wund­versor­gung

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Haus­wirts­chafts­hilfe

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Pflege­beratung n. §45

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Hilfe b. Antrags­wesen

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MD-Gut­achten WIder­spruch

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Pflegeberatungsbüro: