Grundpflege
„Weil Pflege nicht einfach Pflege ist“
wir finden Ihre persönliche Pflegelösung.
Grundpflege
Grundpflege
Was ist Grundpflege?
Als eine Leistung der Pflegeversicherung wird die Grundpflege nach SGB XI direkt mit dieser abgerechnet. Vorab muss jedoch ein Pflegegrad festgestellt und anerkannt werden.
Zu den Leistungen gehören:
- Körperpflege
- Unterstützung beim Waschen, Duschen oder Baden
- Hilfe bei der Mund-, Zahn-, Haar- und Nagelpflege
- An- und Auskleiden sowie Unterstützung bei der Inkontinenzversorgung
- Ernährung
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Zubereitung mundgerechter Mahlzeiten
- Unterstützung beim Trinken
- Mobilität
- Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
- Lagern und Umlagern
- Unterstützung beim Gehen, Stehen oder beim Transfer (z. B. vom Bett in den Rollstuhl)
Für wen ist die Grundpflege geeignet?
Die Grundpflege steht Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad zu und kann sowohl zu Hause als auch in betreuten Wohnformen in Anspruch genommen werden. Ziel ist es, die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten und Angehörige zu entlasten.
Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Bei Vorliegen eines Pflegegrades übernimmt die Pflegekasse die Kosten der Grundpflege im Rahmen der gesetzlichen Leistungen. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Ansprüchen und unterstützen bei der Antragstellung.
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