Verhinderungspflege
„Weil Pflege nicht einfach Pflege ist“
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Verhinderungspflege
Verhinderungspflege
Was ist Verhinderungspflege?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Leistung für maximal sechs Wochen.
Zu den Leistungen gehören:
- Körperpflege
- Zubereitung und Unterstützung der Einnahme von Mahlzeiten
- Hilfe beim Toilettengang
- Erledigung von Einkäufen
- Reinigung der Wohnung, uvm.
Für wen ist die Verhinderungspflege geeignet?
Verhinderungspflege richtet sich an pflegebedürftige Menschen, deren reguläre Pflegeperson – zum Beispiel ein Angehöriger – vorübergehend ausfällt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Pflegeperson:
- krank ist oder sich selbst erholen muss,
- im Urlaub oder auf Reisen ist,
- aus anderen Gründen vorübergehend die Pflege nicht übernehmen kann.
Die Verhinderungspflege stellt sicher, dass Sie auch in dieser Zeit kontinuierlich und zuverlässig versorgt werden. Sie können die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst, eine andere private Pflegeperson oder eine Kombination aus beiden sicherstellen.
Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Die Verhinderungspflege wird von der Pflegekasse übernommen, wenn Ihre reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Sie können für diese Zeit bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr eine Ersatzpflege in Anspruch nehmen.
Die Kostenübernahme gilt für:
- einen ambulanten Pflegedienst,
- eine andere private Pflegeperson,
- oder eine Kombination aus beidem.
Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht unabhängig von der Art der Pflegeleistungen, die Sie normalerweise erhalten. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können Sie zusätzlich vorhandenes Budget aus der Kurzzeitpflege oder ungenutzte Mittel aus der Pflegeversicherung teilweise für die Verhinderungspflege verwenden.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt zwischen der Pflegekasse und dem Pflegedienst, sodass Sie sich um die Formalitäten nicht selbst kümmern müssen.
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