Pflegebedürftigkeit betrifft vor allem Senioren, kann aber auch in jedem Alter für längere oder kürzere Zeit bei Krankheit oder nach einem Unfall eintreten. In jedem Fall benötigen Sie umgehend Hilfe im Alltag, um weiterhin selbstständig zu Hause leben zu können.
Als eine Leistung der Pflegeversicherung wird die Grundpflege nach SGB XI direkt mit dieser abgerechnet. Vorab muss jedoch ein Pflegegrad festgestellt und anerkannt werden.
Hilfe bei der Körperpflege: Duschen, Baden, Zähne putzen, Toilettengang, Inkontinenzversorgung
Hilfe beim An- und Auskleiden
Unterstützung beim Betten und Lagern
Ausscheidungen, uvm.
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